Das Familienrecht ist ein Teilbereich des bürgerlichen Rechtes. Anwaltliche Arbeit im Familienrecht kann richtig verstanden jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie sich gerade nicht auf den klassischen Inhalt des Familienrechtes Ehescheidung, unterhaltsrechtliche Ansprüche, Sorgerechtsstreit beschränkt. Sinnvolle und richtige Lösungen lassen sich nur finden, wenn die Zusammenhänge mit anderen Rechtsgebieten gesehen und auch diese beherrscht werden.
Ein Ehevertrag führt auch erbrechtliche Folgen herbei und muss auf die wirtschaftliche Situation der Parteien ausgerichtet werden. Ohne betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnis ist die Ermittlung eines Unterhaltsanspruchs gegen einen Selbstständigen ausgeschlossen und muss notwendigerweise zu falschen Ergebnissen führen. Sachverständigengutachten im Sorgerechtsstreit können nur mit kinderpsychologischem Grundwissen im Interesse des Mandanten überprüft werden.
Das Arbeitsrecht dient der Sicherheit des Arbeitsplatzes, dem Schutz vor Kündigungen und Diskriminierungen, dem Erhalt von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen und sichert das Familienleben. Nicht selten führen Probleme aus dem Arbeitsverhältnis auch zu Problemen im Familienalltag. Ebenso können Probleme und Belastungen im Familienalltag zu Problemen im Arbeitsverhältnis führen.
Durch die Möglichkeit auf beiden Gebieten durch Spezialisierung hervorragende Rechtsberatung anbieten zu können, lassen sich Konflikte frühzeitig vermeiden. Dafür ist aber auch erforderlich, familien- und arbeitsrechtliche Probleme einheitlich zu betrachten. Spezialisierung auf den Fachgebieten kombiniert mit enger Zusammenarbeit der Anwälte sorgt für die effektivste Art der Problemlösung.
Dies beginnt bei der Planung und dem Abschluss eines Ehevertrages durch den Notar noch vor der Hochzeit erstreckt sich über den Schutz der wirtschaftlichen Grundlage der Familie in arbeitsrechtlichen Verfahren, der Vertretung im Mietrecht wegen der Familienwohnung und im Verkehrsrecht wegen unfallbedingter Ansprüche und Verteidigung im Bußgeld- und Strafverfahren bis zur Regelung erbrechtlicher Verhältnisse wiederum durch notarielle Testamente oder Erbverträge.
Die schwierigsten Probleme, die auch im persönlichen Bereich besonders belastend sind, ergeben sich naturgemäß bei einem Scheitern der Ehe und der Auflösung des Familienverbundes in der Trennungssituation. Eine frühzeitige Beratung aus der Kenntnis der intakten Familie heraus erleichtert es, Lösungen zu finden, die das Streitpotential gering halten und es mit unserer Hilfe möglich machen, Nerven und nicht zuletzt auch Kosten zu sparen.
Gerade bei Konflikten, die sich innerhalb des Gefüges von Familie, Ehe und Partnerschaft abspielen ist es häufig der Wille der Beteiligten, zu versuchen, eigenverantwortlich und ohne die Einschaltung eines Justizapparates, in einen direkten Dialog einzutreten und eigene Lösungen zu erarbeiten. Allerdings fällt es insbesondere Paaren, die sich gerade getrennt haben oft schwer, ein sachliches und konstruktives Gespräch miteinander zu führen.
Dies bedeutet selbstverständlich auch, dass höchste Kompetenz und Leistungsfähigkeit in den streitigen Auseinandersetzungen innerhalb und außerhalb der Familie zur Verfügung stehen.
Fachqualifikationen und die über 40-jährige Tätigkeit vor den Familiengerichten und allen anderen Gerichten auch, über den Berliner Raum hinaus, regelmäßige Fortbildung im Wandel des Rechts und der Rechtsprechung, Supervision und Evaluation sichern die Arbeitsqualität. Dass wir damit richtig liegen, wurde uns durch die Aufnahme in die Gruppe der führenden Fachanwälte für Familienrecht Deutschlands (Focus, Heft Nr. 22 vom 24.05.2004) bestätigt.