STÄRKE DURCH SPEZIALISIERUNG IM FAMILIEN- UND ARBEITSRECHT

DAS KANZLEIPROFIL


Das Familienrecht ist ein Teilbereich des bürgerlichen Rechtes. Anwaltliche Arbeit im Familienrecht kann richtig verstanden– jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie sich gerade nicht auf den klassischen Inhalt des Familien­rechtes –Ehescheidung, unterhalts­rechtliche Ansprüche, Sorge­rechts­streit –beschränkt. Sinnvolle und richtige Lösungen lassen sich nur finden, wenn die Zusammen­hänge mit anderen Rechts­gebieten gesehen und auch diese beherrscht werden.


Ein Ehevertrag führt auch erbrechtliche Folgen herbei und muss auf die wirtschaft­liche Situa­tion der Parteien ausge­richtet werden. Ohne betriebs­wirtschaft­liche und steuer­­recht­liche Kenntnis ist die Ermitt­lung eines Unter­halts­­anspruchs gegen einen Selbst­ständigen aus­ge­schlossen und muss notwendigerweise zu falschen Ergeb­nissen führen. Sach­verstän­digen­­gutachten im Sorge­rechts­streit können nur mit kinder­psycholo­gischem Grund­wissen im Interesse des Mandanten überprüft werden.  

 

 

 

Das Arbeitsrecht dient der Sicherheit des Arbeitsplatzes, dem Schutz vor Kündigungen und Diskriminierungen, dem Erhalt von Lohn­fortzahlung im Krankheitsfall, der Durch­setz­ung von Ansprüchen aus Betriebs­verein­barungen und Tarifverträgen und sichert das Familienleben. Nicht selten führen Probleme aus dem  Arbeits­verhältnis auch zu Problemen im Familienalltag. Ebenso können Probleme und Belastungen im Familienalltag zu Problemen im Arbeitsverhältnis führen. 


Durch die Möglichkeit auf beiden Gebieten durch Spezialisierung hervorragende Rechts­beratung anbieten zu können,  lassen sich Konflikte frühzeitig vermeiden. Dafür ist aber auch erforderlich, familien- und  arbeits­recht­liche Probleme einheitlich zu betrachten. Spezia­lisierung auf den Fachgebieten kombi­niert mit enger Zusammenarbeit der Anwälte sorgt für die effektivste Art der  Problemlösung.  

 

 

Wir verstehen uns als Familien- und Arbeits- (Fach-)Anwälte in diesem Sinne als Genera­listen, die über den Tellerrand eines engen Spe­zialgebietes hinausblicken können. Wir setzen uns damit bewusst von einer extrem kleinteiligen Konzentration auf Spezialgebiete, wie sie in Großkanzleien mit hunderten von Anwälten nicht selten vorkommt, ab.   

Ihr Familien-(Fach-)Anwalt wird Sie daher umfassend und persönlich in allen Fragen beraten, die in einer Familie juristische Hilfe nötig machen.

 


Dies beginnt bei der Planung und dem Ab­schluss eines Ehevertrages durch den Notar noch vor der Hochzeit erstreckt sich über den Schutz der wirtschaftlichen Grundlage der Familie in arbeitsrechtlichen Verfahren, der Vertretung im Mietrecht wegen der Familien­wohnung und im Verkehrsrecht wegen unfall­bedingter Ansprüche und Verteidigung im Bußgeld- und Strafverfahren bis zur Regelung erbrechtlicher Verhältnisse wiederum durch notarielle Testamente oder Erbverträge.

 

 

 

Die schwierigsten Probleme, die auch im persön­lichen Bereich besonders belastend sind, ergeben sich natur­gemäß bei einem Scheitern der Ehe und der Auflösung des Familienverbundes in der Trennungssituation. Eine frühzeitige Beratung aus der Kenntnis der intakten Familie heraus erleichtert es, Lösungen zu finden, die das Streitpotential gering halten und es mit unserer Hilfe möglich machen, Nerven und nicht zuletzt auch Kosten zu sparen.


Gerade  bei Konflikten, die sich innerhalb des Gefüges von Familie, Ehe und Partnerschaft abspielen ist es häufig der Wille der Beteiligten, zu versuchen, eigenverantwortlich und ohne die Einschaltung eines Justizapparates, in einen direkten Dialog einzutreten und eigene Lösungen zu erarbeiten. Allerdings fällt es insbesondere Paaren, die sich gerade getrennt haben oft schwer, ein sachliches und konstruktives  Gespräch miteinander zu führen.

 

 

 

 

Dies bedeutet selbst­ver­ständlich auch, dass höchste Kompetenz und Leistungsfähigkeit in den streitigen Auseinan­dersetzungen innerhalb und außerhalb der Familie zur Verfügung stehen.


Fachqualifikationen und die über 40-jährige Tätigkeit vor den Familiengerichten und allen anderen Gerichten auch, über den Berliner Raum hinaus, regelmäßige Fortbildung im Wandel des Rechts und der Rechtsprechung, Supervision und Evaluation sichern die Arbeitsqualität. Dass wir damit richtig liegen, wurde uns durch die Aufnahme in die Gruppe der führenden Fachanwälte für Familienrecht Deutschlands (Focus, Heft Nr. 22 vom 24.05.2004) bestätigt.

 


 


 
 
E-Mail
Anruf
Karte